Die zu beschließenden Änderungen lauten wie folgt:
- Änderung: § 5 Satz 1
 Mitglied in der InJu kann jede natürliche Person ab 14 Jahren werden, die den Zweck des Vereins bejaht.  Änderung der Altersgrenze von 16 auf 14 Jahre
- Einfügung: § 7 Absatz 3
 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes vertreten.  Bisher müssen alle 4 Vorstandsmitglieder die Termine wahrnehmen, was sich in der Praxis als kaum handhabbar erwiesen hat
- Verschiebung durch die Einfügung §7 Absatz 3:
 Der alte Absatz 3 wird zum neuen Absatz 4
 Der alte Absatz 4 wird zum neuen Absatz 5
Wir hoffen, dass alle wieder zahlreich erscheinen, um die nicht rechtskräftigen Beschlüsse nun rechtskräftig abzusegnen.
 
                    
















 
                        